Campingplatz-Schließungen wegen Corona-Pandemie. Was bedeutet das für Dauercamper am Chiemsee?
Am 12.03.2020 erklärte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Ausbreitung des Corona Virus zur Pandemie. In der Folge ergriff die Bundesregierung zahlreiche einschneidende Maßnahmen, die die Ausbreitung von COVID-19 eindämmen sollen. Die bayerische Landesregierung verhing bisher sogar noch schärfere Maßnahmen, welche unter anderen Ausgangssperren und Kontakverbote beinhalten. Doch was bedeutet die Pandemie für die Dauercamper rund um den Chiemsee?
Laut dem Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland e.V. mit Stand vom 20.03.2020 ist das Campen in ganz Bayern untersagt. Campingplätze haben ihre Winterpause verlängert oder für den touristischen Betrieb nicht geöffnet. Campen und Urlaub rund um den Chiemsee sind derzeit nicht gestattet.
Die Situation der Dauercamper ist nicht eindeutig geklärt. Dauercamper, die ihren Erstwohnsitz auf dem Campingplatz haben, dürfen in der Regel bleiben. Sollte der Campingplatz allerdings ihr Zweitwohnsitz sein, werden Sie den Platz wohl verlassen müssen, da die Bundesregierung die Leitlinie herausgab, die sozialen Kontakte auf das Mindeste zu beschränken und dies in den eigenen vier Wänden besser funktionieren sollte als auf einem Campingplatz gemeinsam mit anderen Campern.
Des Weiteren sind gastronomische Angebote mit Sitzgelegenheiten bundesweit untersagt. Lediglich die Abholung oder Lieferung von Speisen sind noch möglich. Die hygienischen Standards, wie sie vom Robert-Koch-Institut (RKI) herausgegeben werden, sind dringend einzuhalten. Dazu gehören regelmäßiges Händewaschen für circa 20 Sekunden und die persönliche Abstandsregel von mindestens 1,5 m zu anderen Personen. Es ist mit Einschränkungen im Service der Campingplätze zu rechnen, da auch die Platzbetreiber mit reduziertem Personal arbeiten. Außerdem könnte die Annahme von Bargeld auf den Campingplätzen verweigert werden, da Bargeld als ein möglicher Übertragungsweg für Corona gilt.
Sollten Sie selbst an COVID-19 erkranken, muss Ihr Arzt die Diagnose dem Gesundheitsamt melden. Das Gesundheitsamt wird sich anschließend mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen das weitere Vorgehen mitteilen. Ein Verbleib auf dem Campingplatz ist dann mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr möglich. Das Gesundheitsamt kann Sie zu Quarantänemaßnahmen auch anderweitig unterbringen.
Bitte achten Sie auf sich und bleiben Sie gesund!